Strandmauern

  • Gehören zu den Längswerken, die parallel zur Küste angeordnet sind
  • Stützmauer oder wandartiges Bauwerk, welches ohne Auffüllung des vorhandenen Hohlraums standsicher ist
  • Verhinderung des weiteren Uferabbruchs
  • Nachteile
    • Verlagerung der Küstenerosion in die Nachbargebiete durch geringer werdende Versorgung der Nachbarbereiche mit Sedimenten aus dem Abbruchmaterial
    • Besitz von nur einer begrenzten Wirkung

 

 

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